WFV-Vorstand beschließt Ordnungsänderung im Sinne der Vereine
von Gojko Sinde
Mit der Vorstandssitzung am 09.April hat der WFV-Vorstand auf Antrag des Jugendausschuss die Finanzordnung ergänzt. Die Ergänzung des § 21 Abs.2 der Finanzordnung lautet: Die Verfahrenskosten für die Nichterfüllung der Meldepflichten von Spielergebnissen aus Pflichtspielen betragen 10,00 <zehn> Euro je Urteil. Damit werden die zusätzlichen Kosten für die Vereine bei Bearbeitung dieser Vorfälle reduziert.